Regelungen zum Besuch unserer Außengastronomie ab 21. Mai 21

von Bernd (Kommentare: 0)

Liebe Gäste!

 
Endlich dürfen wir wieder für Sie da sein!
 
Zunächst haben wir am Pfingstwochenende von
Freitag 21.05. bis Montag 24.05.21
für Sie die Außengastronomie geöffnet!
 
 
Gemäß den aktuellen Corona-Verordnungen sind wir an folgende Regelungen gebunden und bitten unsere Gäste freundlichst um
 
Tischreservierung

Vorlage eines aktuellen Testnachweises
(max. 24 Stunden alt, zulässig sind nur anerkannte PoC Antigentest)
 

Hier finden Sie eine Teststelle in Ihrer Nähe!


Vorlage eines Impfnachweises über vollständige Impfung
(Die Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)

Vorlage eines Nachweises über die vollständige Genesung
(Es muss der ursprüngliche PCR-Test vorliegen, dieser muss mindestens 28 Tage und max. 6 Monate alt sein)
 
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier

Ohne entsprechende Nachweise dürfen wir unseren Gästen gemäß Verordnung keinen Zutritt gewähren!

Wir freuen uns sehr, Sie endlich wieder persönlich begrüßen zu dürfen, auch wenn es noch etwas erschwerte Bedingungen sind.
 

Ihre Famile Runkel & Team
freuen sich auf Sie!

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